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OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.1998 - A 2 S 218/97 |
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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 1998 - A 2 S 218/97 (https://dejure.org/1998,15976)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besondere Schwierigkeiten; Wasserbehörde; Widerspruchsbehörde; Zulassungsantrag; Darlegung ernstlicher Zweifel; Grundsätzliche Bedeutung; Umgestaltung des Gewässers; Wasserhaushalt
Papierfundstellen
- NJ 1999, 106
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in …
Damit sind die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO indes nicht erfüllt, denn für die Rechtsmittelzulassung aus Gründen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist auf die Sicht des Rechtsmittelgerichts und die im erstinstanzlichen Verfahren geleistete Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Aufbereitung abzustellen (OVG LSA, Beschl. v. 08.09.1998 - A 2 S 218/97 -, juris Rn 13 m. w. N.). - BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 2785/07
Erschöpfung des Rechtswegs
Für die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung hätten die - nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts im Ausgangsverfahren fehlenden - Erfolgsaussichten der Berufung keine Bedeutung erlangt (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. September 1998 - A 2 S 218/97 -, JURIS).